Rechtsprechung
BVerwG, 24.10.1962 - IV C 68.62 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,6149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revision bei einem einen Beweisantrag ablehnenden Beschluss bei gleichzeitiger Verkündung der Ablehnung des Beweistantrages mit dem Urteil
Verfahrensgang
- VG München, 10.10.1961 - 6118/61
- BVerwG, 06.03.1962 - IV B 222.61
- BVerwG, 24.04.1962 - IV C 68.62
- BVerwG, 24.10.1962 - IV C 68.62
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
Auszug aus BVerwG, 24.10.1962 - IV C 68.62
Dier erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG IV. C 308.60 - (BVerwGE 12, 268 [BVerwG 23.06.1961 - IV C 308/60]) ausgesprochen, daß sich aus dem dort im einzelnen dargelegten Sinn und Zweck dieser Vorschrift ergibt, daß der einen Beweisantrag ablehnende Beschluß, der nicht notwendig schriftlich ergehen muß, mit den Erwägungen, die das Gericht zur Ablehnung des Beweisantrages bestimmt haben, auf einer Stufe des Verfahrens den Beteiligten zu eröffnen ist, in der sie noch die Möglichkeit haben, sich auf die durch die Ablehnung ihres Beweisantrages geschaffene Verfahrenslage einzustellen.